Gegenseitige Rücksichtnahme - Lärm vermeiden

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Aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der Schulferien häufen sich im Ordnungsamt wieder die Beschwerden über störende Lärmbelästigungen durch Nachbarn wegen fehlender Rücksichtnahme. Insbesondere laute Grillpartys in den Abend- und Nachtstunden, im Freien zu hörende Musik und Rasenmähen außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten bieten oft Anlass, sich den Unmut der Nachbarn zuzuziehen.

Dabei ist es doch so einfach, Streitigkeiten zu vermeiden:

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt das Ordnungsamt, sämtliche Tätigkeiten, die mit Lärm verbunden sind, wie z.B. Rasenmähen, Fräsen, Bohren, Sägen usw. nur werktags, einschließlich samstags, in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen. Außerhalb der genannten Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen diese Arbeiten nicht verrichtet werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass ab 22.00 Uhr, mit Beginn der Nachtruhe, im Freien keine Musik (z.B. anlässlich einer Grillparty) mehr zu hören sein darf. Hiervon gibt es auch keine Ausnahmen. Nur bei größeren, öffentlichen Feierlichkeiten (Schützenfeste, Kirmes u.ä.) bestehen Ausnahmen von der Nachtruhe.

Großzügiger ist die Rechtslage bei Geräuschen, die von spielenden Kindern ausgehen. Hier haben die Gerichte wiederholt entschieden, dass dieser Lärm grundsätzlich zumutbar ist.

Auch das laute und anhaltende Bellen und Jaulen von Hunden führt immer wieder zu Störungen des nachbarschaftlichen Friedens. Hier empfiehlt das Ordnungsamt, den Hund insbesondere während der Mittagszeit im Haus zu halten, damit der Nachbar in Ruhe seinen Mittagsschlaf genießen kann.

Mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme können lästige Nachbarstreitigkeiten vermieden und ein harmonisches Miteinander erhalten werden.