Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Auch bei uns sorgen sich viele Menschen um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Und auch Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Ab sofort können Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bis zum 31. März eine Bedarfsmeldung beim städtischen Fachbereich Soziales melden.
Mit dem Geld aus dem Stärkungspakt sollen soziale Einrichtungen in der Stadt unterstützt werden. Ziel ist es, die Einrichtungen zu erhalten und deren Handlungsfähigkeit auszubauen. Einrichtungen, die Gelder in Anspruch nehmen möchten, können ab sofort bis zum 31. März per E-Mail an gemeinde@langenberg.de einen Antrag stellen. Im Anschluss wird über die Verteilung der Gelder entschieden.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Menschen, medizinische Versorgungsangebote für Menschen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen.
Förderfähig sind unter anderem Mehrausgaben für
· die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken, Müllentsorgung)
· Honorarausgaben für Fachkräfte (bspw. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter), die in den Einrichtungen helfen und die den Erhalt oder Ausbau von Maßnahmen möglich machen
· die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien
Kreisweit oder überregional agierende Akteurinnen und Akteure werden gebeten, einen Antrag beim Kreis Gütersloh zu stellen.