Sportbetrieb wird ab 18. Mai wieder aufgenommen
Am Mittwoch, 13.Mai 2020, hat es ein Treffen mit den Vereinsvorsitzenden/Beauftragen der Sportvereine gegeben, die die gemeindlichen Sporthallen für Ihren Sport- und Trainingsbetrieb nutzen, um sich über eine mögliche Wiederaufnahme des Vereinssportbetriebs in den Hallen und auf den Sportplätzen abzustimmen.
Demnach werden ab Montag, 18.05.2020, die Sporthallen und -plätze unter bestimmten Auflagen und Regeln den Vereinen wieder zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich ist der Verein mit den entsprechenden Trainer/innen und Ü-Leiter/innen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Der Landessportbund NRW hat daher einen Wegweiser (siehe Anlage) sowie einen Leitfaden für Trainer/innen und Ü-Leiter/innen (siehe Anlage) veröffentlicht. Wir haben uns darauf abgestimmt, den Empfehlungen des Wegweisers zu folgen. Zudem haben wir uns über eine einheitliche Vorlage für Anwesenheitslisten und Teilnahmeerklärungen bei Minderjährigen, sowie Verhaltensregeln in und auf Sportanalgen abgestimmt. Zudem gibt es noch eine Bestätigungsliste in den Hallen, die durch die Trainer/innen und Ü-Leiter/innen abzuzeichnen ist.