Gewerbeangelegenheiten
Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Gewerbe anmelden
Der Beginn einer gewerblichen, selbständigen Tätigkeit ist bei dem zuständigen Ordnungsamt (Gewerbemeldestelle) zeitgleich mit dem Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.
Die Anzeige hat bei derjenigen Gewerbestelle zu erfolgen, in deren Bezirk der Betriebssitz des Unternehmens liegt. Für alle im Bereich der Gemeinde Langenberg befindlichen Gewerbebetriebe ist daher die Gewerbeanmeldung in der Gewerbestelle zu erstatten.Folgende Möglichkeiten zur Gewerbeanmeldung stehen zur Verfügung:
- vollständig digital auf der Webseite des Gewerbe-Service-Portal.NRW
- auf dem POSTWEG über das zum Download bereitgestellte Formular als PDF oder
- PERSÖNLICH nach Terminabsprache im Rathaus, Klutenbrinkstraße 5, 33449 Langenberg
Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung:
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 26,00 €. Zweitschriften aus dem Gewerberegister kosten 15,00 €. Die Anmeldung eines Einzelgewerbes betrifft Personen, die in keinem Handelsregister bzw. Vereinsregister eingetragen sind.Bei der Anmeldung von Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind (z.B. juristischen Personen), fügen Sie bitte auch einen aktuellen Handelsregisterauszug bei. Bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben fügen Sie bitte die entsprechenden Erlaubnisse bei. Bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben (z.B. Maler, Dachdecker, Maurer, Friseur, Tischler) ist die Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe:
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit; allerdings gibt es nach den Vorschriften der Gewerbeordnung auch selbständige Tätigkeiten, für die zunächst eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Beispielsweise bei den folgenden Tätigkeiten:
- Vermittlung von Versicherungen
- Makler (Immobilienmakler, Wohnimmobilienmakler)
- Wohnimmobilienverwaltung (Hausverwaltungen) zum 01.08.2018
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften
- Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholabgabe zum Verzehr an Ort und Stelle
- gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
- gewerbliche Automatenaufstellung (Geldspielgeräte)
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Betrieb einer Spielhalle
- gewerbliche Zimmervermietung
Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist jedoch NICHT abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbestelle erfragt werden.
Unterlagen:
Die jeweilige Erlaubnis ist vorab im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg, beim Kreis Gütersloh oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bielefeld zu beantragen. Weiterhin sind bei einer Gewerbeanmeldung folgende Unterlagen/Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis
- Reisepass
- Pass, evtl. Aufenthaltsbescheinigung, evtl. Vollmacht
- evtl. Handelsregisterauszug oder GbR-Vertrag
- ggf. Gewerbeerlaubnis
- ggf. Handwerkskarte bzw. Eintragung in die Handwerksrolle
Formular:
Gewerbe ummelden
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig:
- Bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Langenberg (beim Umzug in eine andere Gemeinde muss eine Abmeldung in Langenberg und eine Anmeldung bei der Gewerbestelle der Zuzugsgemeinde erfolgen)
- Bei Erweiterung oder Wechsel des Gewerbegegenstandes
- Bei Namensänderung der gewerbetreibenden Person (z.B. wegen Heirat, Umfirmierung einer GmbH)
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 26,00 €. Zweitschriften aus dem Gewerberegister kosten 15,00 €.
Folgende Möglichkeiten zur Gewerbeummeldung stehen zur Verfügung:
- vollständig digital auf der Webseite des Gewerbe-Service-Portal.NRW
- auf dem POSTWEG über das zum Download bereitgestellte Formular als PDF oder
- PERSÖNLICH nach Terminabsprache im Rathaus, Klutenbrinkstraße 5, 33449 Langenberg
Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung:
Unterlagen:
Bei der Ummeldung von Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind (juristischen Personen), fügen Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug bei.
Formular:
Gewerbe abmelden
Eine Gewerbeabmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Betrieb eingestellt oder aufgegeben wird. Eine Ruhendstellung (z. B. über einen gewissen Zeitraum) ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihren Gewerbesitz in einen anderen Meldebezirk, also in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, so ist das Gewerbe in Langenberg abzumelden und in der Stadtverwaltung/Gewerbestelle der neuen Betriebsstätte wieder anzumelden. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Folgende Möglichkeiten zur Gewerbeabmeldung stehen zur Verfügung:
- vollständig digital auf der Webseite des Gewerbe-Service-Portal.NRW
- auf dem POSTWEG über das zum Download bereitgestellte Formular als PDF oder
- PERSÖNLICH nach Terminabsprache im Rathaus, Klutenbrinkstraße 5, 33449 Langenberg
Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung:
Formular:
Stand: 01/2026
