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Beiträge Kita

Beitrag Kindergarten

Die frühkindliche Bildung ist ein entscheidender Grundstein für die Entwicklung Ihrer Kinder. Damit Sie Planungssicherheit haben, möchten wir die Finanzierung der Betreuungsplätze so übersichtlich wie möglich gestalten. 

Die Elternbeiträge sind im Kreis Gütersloh sozial gestaffelt – das bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt weniger, und wer mehr zur Verfügung hat, trägt einen höheren Teil bei. 

Auf dieser Seite erfahren Sie genau, wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt, welche Einkünfte zählen und wie wir gemeinsam für eine korrekte Einstufung sorgen.

Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung:


Kindergartenbeitrag einfach erklärt!

  • Höhe der Elternbeiträge  

    Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte aus den jeweiligen Einkommensarten.

    Maßgeblich sind die jährlichen Bruttoeinkünfte, die aus der Dezemberabrechnung oder dem Lohnsteuerbescheid hervorgehen.

    Bei einer frühzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die letzte Gehaltsabrechnung maßgeblich. Zusätzlich ist die Dezemberabrechnung der neuen Beschäftigung oder – falls vorhanden – der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld einzureichen.

    Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis mit Altersvorsorgeansprüchen ohne eigene Beitragsleistung (z. B. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Mandatsträger), wird dem ermittelten Einkommen – nach Abzug der Werbungskosten – ein Betrag von 10 % dieser Einkünfte hinzugerechnet.

    Ab dem dritten minderjährigen Kind, das im Haushalt lebt, wird für dieses und jedes weitere Kind ein Kinderfreibetrag von den Einkünften abgezogen.

  • Welche Einkünfte werden berücksichtigt?  

    Berücksichtigt werden unter anderem:

    • Einkommen
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Unterhaltszahlungen
    • Unterhaltsvorschuss
    • Sozialhilfe
    • Einkünfte aus Minijob oder geringfügiger Beschäftigung
    • Elterngeld
      • Der Elterngeldbescheid ist einzureichen, da ggf. Abzugspauschalen berücksichtigt werden können
    • Mutterschaftsgeld
    • Krankengeld
    • Renteneinkünfte
    • Arbeitslosengeld I und II
    • Kurzarbeitergeld

    Nicht berücksichtigt werden:

    • Kindergeld
    • Reisekosten
    • Beihilfen und Versicherungsleistungen im Krankheitsfall
    • Pflegegeld
  • Einreichung des Steuerbescheids  

    Der Steuerbescheid sollte eingereicht werden, wenn:

    • die Werbungskosten höher sind als die Pauschale von 1.230 €
    • Kinderbetreuungskosten geltend gemacht wurden
    • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorliegen
    • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielt wurden
    • steuerfreie Lohnersatzleistungen angegeben sind
  • Einkommensüberprüfung  

    Die Einkommensüberprüfung erfolgt auf Grundlage der Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020 (Elternbeitragssatzung).

    Im Rahmen der Einkommensüberprüfung wird geprüft, ob in den vergangenen Jahren der korrekte Elternbeitrag gezahlt wurde. Hierbei können die letzten vier Jahre überprüft werden. 

    Ergibt die Berechnung für ein geprüftes Jahr ein höheres tatsächliches Einkommen als ursprünglich angegeben, ist der Differenzbetrag für das gesamte Jahr nachzuzahlen.
    Fällt das tatsächliche Einkommen hingegen niedriger aus, wird der zu viel gezahlte Betrag erstattet.

    Wichtig:
    Änderungen der Arbeitssituation oder der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen, damit eine Anpassung der Einstufung erfolgen kann. So lassen sich hohe Nachzahlungen vermeiden.

    Werden angeforderte Unterlagen trotz mehrfacher Hinweise und Erinnerungen nicht eingereicht, erfolgt automatisch eine Einstufung in die höchste Einkommensstufe. In diesem Fall ist der Höchstbeitrag zu zahlen.

  • Beitragsbefreiung und Geschwisterkinder  

    Die letzten zwei Kitajahre sind beitragsfrei.
    Dabei wird der reguläre Schuleintritt berücksichtigt, nicht der tatsächliche

    (z. B. bei Zurückstellung oder vorzeitigem Schuleintritt).

    Für Geschwisterkinder wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.
    Berechnet wird ausschließlich der Beitrag für das Kind, für das der höhere Elternbeitrag anfällt.

Die Gesetzliche Grundlage obliegt beim Kreis Gütersloh:



Anmeldung über KIVAN

Die Anmeldungen zu den Kindergärten erfolgen über das Internetportal "KIVAN".

Das Anmeldeverfahren ist ab sofort verfügbar. Gleichwohl können Sie nach vorheriger Rücksprache auch gerne Kontakt mit den Kita-Leitungen aufnehmen, um sich z.B. vor Ort und aus erster Hand ein Bild über den jeweiligen Kindergarten zu verschaffen.

 Die Kindergärten in der Gemeinde sind wie folgt zu erreichen:

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

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  • Farben umkehren

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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