Offene Ganztagsschule (OGS)
Alles Wichtige auf einen Blick
Die frühkindliche Bildung ist ein entscheidender Grundstein für die Entwicklung Ihrer Kinder. Damit Sie Planungssicherheit für die Betreuung haben, haben wir Ihnen hier alle relevanten Informationen rund um die Elternbeiträge, die Einkommensberechnung und das Verpflegungsgeld übersichtlich zusammengestellt.
Die Elternbeiträge sind im Kreis Gütersloh sozial gestaffelt – das bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt weniger, und wer mehr zur Verfügung hat, trägt einen höheren Teil bei. Um eine faire und korrekte Einstufung zu gewährleisten, ist eine transparente Dokumentation Ihrer Einkünfte erforderlich. Auf dieser Seite erfahren Sie genau, wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt, welche Einkünfte zählen und wie wir gemeinsam für eine korrekte Einstufung sorgen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur jährlichen Einkommensüberprüfung, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung:
OGS-Beitrag einfach erklärt!
Höhe der Elternbeiträge
Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte aus den jeweiligen Einkommensarten.
Maßgeblich sind die jährlichen Bruttoeinkünfte, die aus der Dezemberabrechnung oder dem Lohnsteuerbescheid hervorgehen.
Bei einer frühzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die letzte Gehaltsabrechnung maßgeblich. Zusätzlich ist die Dezemberabrechnung der neuen Beschäftigung oder – falls vorhanden – der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld einzureichen.Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis mit Altersvorsorgeansprüchen ohne eigene Beitragsleistung (z. B. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Mandatsträger), wird dem ermittelten Einkommen – nach Abzug der Werbungskosten – ein Betrag von 10 % dieser Einkünfte hinzugerechnet.
Ab dem dritten minderjährigen Kind, das im Haushalt lebt, wird für dieses und jedes weitere Kind ein Kinderfreibetrag von den Einkünften abgezogen.
Welche Einkünfte werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Einkommen
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Unterhaltszahlungen
- Unterhaltsvorschuss
- Sozialhilfe
- Einkünfte aus Minijob oder geringfügiger Beschäftigung
- Elterngeld
- Der Elterngeldbescheid ist einzureichen, da ggf. Abzugspauschalen berücksichtigt werden können
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Renteneinkünfte aller Art
- Arbeitslosengeld I und II
- Kurzarbeitergeld
Nicht berücksichtigt werden:
- Kindergeld
- Reisekosten
- Beihilfen und Versicherungsleistungen im Krankheitsfall
- Pflegegeld
Einreichung des Steuerbescheids
Der Steuerbescheid sollte eingereicht werden, wenn:
- die Werbungskosten höher sind als die Pauschale von 1.230 €
- Kinderbetreuungskosten geltend gemacht wurden
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorliegen
- Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielt wurden
- steuerfreie Lohnersatzleistungen angegeben sind
Einkommensüberprüfung
Die Einkommensüberprüfung erfolgt auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den offenen Ganztagsschulen und außerschulischen Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Gemeinde Langenberg vom 19. Dezember 2012 geändert durch 3. Änderungssatzung vom 27. Februar 2019 mit Wirkung vom 07. März 2019 Änderung der Beitragsstaffelung i.V.m der Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020 (Elternbeitragssatzung).
Im Rahmen der Einkommensüberprüfung wird geprüft, ob in den vergangenen Jahren der korrekte Elternbeitrag gezahlt wurde.
Ergibt die Berechnung für ein geprüftes Jahr ein höheres tatsächliches Einkommen als ursprünglich angegeben, ist der Differenzbetrag für das gesamte Jahr nachzuzahlen.
Fällt das tatsächliche Einkommen hingegen niedriger aus, wird der zu viel gezahlte Betrag erstattet.Wichtig:
Änderungen der Arbeitssituation oder der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen, damit eine Anpassung der Einstufung erfolgen kann. So lassen sich hohe Nachzahlungen vermeiden.Werden angeforderte Unterlagen trotz mehrfacher Hinweise und Erinnerungen nicht eingereicht, erfolgt automatisch eine Einstufung in die höchste Einkommensstufe. In diesem Fall ist der Höchstbeitrag zu zahlen.
Geschwisterkinder
Für Geschwisterkinder wird nur der Halbe Beitrag erhoben.
Dies gilt auch, wenn ein Kind in der OGS ein Geschwisterkind in einer Tagesstätte in Langenberg hat, welches Beitrag zahlt.Verpflegungsgeld
Das Verpflegungsgeld beträgt seit dem 01.01.2026 67,00 € im Monat.
Bei vorhandener Bildungskarte (BuT), kann dieses von der Karte abgebucht werden. Diese muss dann bei der Ansprechpartnerin eingereicht werden – als Foto oder Kopie reicht.
Einschlägige Satzung:
Abmeldung
Kinder die in die weiterführende Schule kommen, werden automatisch für das nächste Schuljahr abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass Abmeldungen innerhalb der Schulzeit bis zum 31.03. eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr möglich sind.
