Kindergartenbeitrag
Leistungsbeschreibung
Eltern von Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen (Elternbeiträge) zu leisten.
Für die Betreuung und Bildung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kita) erhebt die Gemeinde Langenberg Elternbeiträge.
Die letzten beiden Jahren vor der Einschulung des Kindes sind keine Beiträge zu leisten, da das Land NRW hier gesetzlich eine Befreiung von der Beitragspflicht regelt.
Besuchen mehrere Geschwister-Kinder Kindertageseinrichtungen wirkt eine Beitragsbefreiung, und es muss nur der höchste Beitrag eines Kindes geleistet werden.
Der Beitragszeitraum für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots in der Kita ist das Kindergartenjahr, d.h. der 01.08. des Jahres bis zum 31.07.des Folgejahres. Die Beiträge werden als volle Monatsbeiträge erhoben und sind monatlich bis zum 15. des Monats zu zahlen.
Die Beitragspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung. Sie wird durch die Schließungszeiten der Kita sowie durch die tatsächlichen An- und Abwesenheitszeiten des Kindes nicht berührt.
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter.
- > Nutzen Sie gern unsere Online-TerminbuchungDie Gesetzliche Grundlage obliegt beim Kreis Gütersloh:
- Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2020
- Änderungssatzung vom 20.09.2021 zur Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2022
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2025
Weitere Informationen erhalten sie unter folgenden Link:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/