Gewerbezentralregisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerberegister ist ein von der Gemeindeverwaltung geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

    Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Gemeindeverwaltung anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

    • eines Gewerbes,
    • einer Zweigniederlassung oder
    • einer unselbständigen Zweigstelle.

    Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüberhinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.

    Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

    Vereinbaren Sie gern einen Online-Termin zur Leistung!

     

    Hinweis:

    Einfache Auskunft ist auch über das WSP.NRW möglich. Nähre Informationen finden Sie unter: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerberegisterauskunft-beantragung/

  • Kosten

    13 EUR


Zuständige Abteilungen

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