Abmeldung ins Ausland

  • Kurztext

    Die Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland erfolgt, wenn eine Person alle Wohnsitze in Deutschland aufgibt und dauerhaft ins Ausland verzieht. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben (BMG) und kann frühestens eine Woche vorher erfolgen.

  • Leistungsbeschreibung

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
     
    • Personalausweis oder Reisepass

    Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum. 

    Terminbuchung zur Abmeldung ins Ausland


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  • Allgemein

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