Abmeldung ins Ausland
Kurztext
Die Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland erfolgt, wenn eine Person alle Wohnsitze in Deutschland aufgibt und dauerhaft ins Ausland verzieht. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben (BMG) und kann frühestens eine Woche vorher erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:- Personalausweis oder Reisepass
Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.