Wahlwerbung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Kandidat*in, Partei oder politische Vereinigung zu einer Wahl zugelassen sind, dürfen Sie vor der Wahl im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung betreiben. Je nach Format müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Sachbearbeitung gestellt werden.