Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss:
Mietzuschuss
- als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung
- als Bewohner/Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Behinderung
Lastenzuschuss
- Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum
Weitere Informationen:
Weitere Informationen dazu Sie unter folgendem Link: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld (Sie verlassen hiermit das Webangebot "Gemeindeverwaltung Langenberg". Für die folgende Seite ist der Betreiber von "Gemeindeverwaltung Langenberg" nicht verantwortlich.)" href="https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld" target="_blank" rel="noopener">Wohngeld | MHKBD.NRW (Wohngeld)
Antrag einreichen:
Den Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können Sie persönlich im Rathaus, per Post oder auch per E-Mail an kim.moellers@langenberg.de einreichen.
Termin im Rathaus buchen:
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung.
- https://app.cituro.com/booking/gemeinde-langenberg?presetService=11f0661d8dd29c36a4397d59f907db08 (Sie verlassen hiermit das Webangebot "Gemeindeverwaltung Langenberg". Für die folgende Seite ist der Betreiber von "Gemeindeverwaltung Langenberg" nicht verantwortlich.)" href="https://app.cituro.com/booking/gemeinde-langenberg?presetService=11f0661d8dd29c36a4397d59f907db08" target="_blank" rel="noopener">Termin buchen zur Beratung "Wohngeld"
Erforderliche Unterlagen (Allgemein):
Bitte bringen nach Bestätigung Ihrer Terminanfrage folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate (auch geringfügige Beschäftigung)
- ggf. Nachweis über Vermögen
- ggf. Nachweis Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschussleistungen für die Kinder
- ggf. Nachweis Trennungsunterhalt
zusätzlich bei Mietzuschuss (Mietwohnung):
- Mietvertrag/ Mietbescheinigung
- Kontoauszug (Nachweis Mietzahlung)
zusätzlich bei Lastenzuschuss (Eigentum):
- Eigentumsnachweis
- Kredite oder Belastungen fürs Eigentum (Jahreskontenauszüge)
- Grundsteuerbescheid
Online-Antrag:
Sie können den Erstantrag für einen Mietzuschuss auch über das https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste (Sie verlassen hiermit das Webangebot "Gemeindeverwaltung Langenberg". Für die folgende Seite ist der Betreiber von "Gemeindeverwaltung Langenberg" nicht verantwortlich.)" href="https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste" target="_blank" rel="noopener">Serviceportal "Gemeinsam Online" stellen. Hierfür benötigen Sie eine Konto bei der https://id.bund.de/de (Sie verlassen hiermit das Webangebot "Gemeindeverwaltung Langenberg". Für die folgende Seite ist der Betreiber von "Gemeindeverwaltung Langenberg" nicht verantwortlich.)" href="https://id.bund.de/de" target="_blank" rel="noopener">Bund-ID.
- https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Home/FindServices?audience=&location=057540024024&search= (Sie verlassen hiermit das Webangebot "Gemeindeverwaltung Langenberg". Für die folgende Seite ist der Betreiber von "Gemeindeverwaltung Langenberg" nicht verantwortlich.)" href="https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Home/FindServices?audience=&location=057540024024&search=" target="_blank" rel="noopener">Serviceportal "Gemeinsam Online"
Anträge / Formulare
- Gemeinsam Online
Sie können den Erstantrag für einen Mietzuschuss auch über das Serviceportal "Gemeinsam Online" stellen. Hierfür benötigen Sie eine Konto bei der Bund-ID.
- Gemeinsam Online
Dokumente