Schwerbehindertenangelegenheit
Leistungsbeschreibung
Für die Bearbeitung der Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Langenberg ist der Kreis Gütersloh zuständig.
Vordrucke für Erst- oder Änderungsanträge sind allerdings auch im Rathaus der Gemeinde Langenberg erhältlich. Bei der Antragsstellung ist Ihnen Frau Möllers (Zimmer 4, 05248-508/54) gerne behilflich.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist jedoch nicht verlängerungsfähig und muss nach Ablauf grundsätzlich durch den Kreis Gütersloh neu ausgestellt werden. Für jede Neuausstellung beim Kreis Gütersloh wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Themenseite des Kreises Gütersloh.
Informationen im Intranet:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Antragsformular SchwerbehindertenausweisAntragsformular Schwerbehindertenausweis
(Den Vordruck können Sie schnell und unkompliziert am Computer ausfüllen. Hierfür laden Sie sich das Dokument herunter und füllen es aus. Wenn Sie das Dokument ausgefüllt haben, können Sie es durch einen Klick auf dem Diskettensymbol speichern. Sobald das Dokument unterschrieben ist, kann es per eMail an das Funktionspostfach des Sachgebietes Schwerbehindertenangelegenheiten (schwebr@kreis-guetersloh.de) geschickt werden. - Merkblatt Schwerbehindertenausweis
- Informationen zum Antragsverfahren und Hilfen
Termin buchen im Rathaus:
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung.
- Antragsformular SchwerbehindertenausweisAntragsformular Schwerbehindertenausweis