Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsbeschreibung
Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab 65) oder dauerhaft erwerbsgeminderter Personen (ab 18) sicherstellt. Sie ist bedarfsorientiert, wird also nur gezahlt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.
Termin buchen im Rathaus:
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Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- ggf. Mietvertrag
- Vermögensnachweis (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)