Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung.

    Es ist zu gewähren, wenn man seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.

    Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.

    Termin buchen im Rathaus:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über folgenden Link gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung:

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • Krankenversicherungskarte
    • ggf. Mietvertrag
    • Vermögensnachweis  (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
    • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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