Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung.
Es ist zu gewähren, wenn man seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.
Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.
Termin buchen im Rathaus:
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über folgenden Link gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung:
- https://app.cituro.com/booking/gemeinde-langenberg?presetService=11f03546ed89f6b698be5357835c01a7 (Sie verlassen hiermit das Webangebot "Gemeindeverwaltung Langenberg". Für die folgende Seite ist der Betreiber von "Gemeindeverwaltung Langenberg" nicht verantwortlich.)" href="https://app.cituro.com/booking/gemeinde-langenberg?presetService=11f03546ed89f6b698be5357835c01a7" target="_blank" rel="noopener">Termin buchen "Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen"
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- ggf. Mietvertrag
- Vermögensnachweis (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)