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Förderung von Balkonkraftwerken nach Leistungsfähigkeit


Die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes wird immer beliebter: Die Preise für die Anlagen sind seit dem letzten Jahr stark gefallen, während gleichzeitig die Leistungsfähigkeit steigt. Die Gemeinde Langenberg unterstützt bereits seit 2022 die Installation von privaten Balkonkraftwerken mit einer Förderung. Unter dem Motto "Steck die Sonne ein" können Eigentümer und Mieter von Wohnobjekten je Wohneinheit einen Zuschuss zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt 50,00 Euro je Solarmodul à 300 Watt. Es sind max. zwei Module förderfähig.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Unterlagen eingereicht bzw. Anforderungen erfüllt sein:

  • Antrag zur Förderung
  • Kopie der Rechnung (Kaufdatum nicht älter als 3 Monate)
  • Leistung des Balkonkraftwerkes max. 600 Watt für insgesamt 2 Module
  • Konformitätserklärung des Herstellers
  • ggf. Nachweis denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • ggf. schriftliche Erlaubnis des Eigentümers (bei Mietverhältnis)
  • Foto des montierten Balkonkraftwerkes

Förderanträge und Unterlagen für Balkonkraftwerke können an klimaschutz@langenberg.de gesendet werden.

Die Gemeinde Langenberg weist darauf hin, dass laut der aktuellen Förderrichtlinien (Stand Februar 2024) die Förderung nur für eine Leistung von insgesamt max. 600 Watt zugesagt werden kann. Dabei ist eine Förderung für Anlagen mit höherer Leistung möglich, sofern die Leistung werksseitig auf 600 W gedrosselt ist. Balkonkraftwerke mit höheren Leistungen, die vom Nutzer selbst auf 600 W gedrosselt werden können (z.B. per Handy-App), sind entsprechend nicht förderfähig.

Die Bundesregierung hatte für Dezember 2023 eine Förderung von Balkonkraftwerken mit einer Leistung auch von über 600 W geplant. Die konkrete Zusage hierfür steht bislang aus. Sofern die Anlage über 600 Watt besitzt (nach werksseitiger Drosselung), kann keine Förderzusage erteilt werden. Alternativ kann die Gemeinde Langenberg den Antrag „parken“ (derzeit bis Ende März 2024), bis es eine neue Regelung seitens der Bundesregierung gibt. Sofern die neue Regelung in Kraft tritt, wird der Antrag automatisch entsprechend neu geprüft und bearbeitet. Eine Garantie auf dann noch vorhandene Fördergelder kann nicht gegeben werden.

Der Betrieb von Balkonkraftwerken mit einer höheren Leistung als 600 W ist – ohne Förderung – selbstverständlich auch zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Die Gemeinde bedankt sich bei den Langenberger Bürgern für ihr Engagement zum Klimaschutz.

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