Denkmalschutz

Denkmalschutz

Als "Untere Denkmalbehörde" betreut der Fachbereich Bauen und Finanzen die eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler, die beweglichen Denkmäler sowie die Denkmalbereiche innerhalb des Gemeindegebietes.

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmäler dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Basis des Denkmalschutzes ist das jeweils landeseigene Denkmalrecht, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe des Denkmalschutzes ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestands. In Denkmallisten werden geschützte Denkmäler verzeichnet.

Fördermittelanträge über die Gemeinde Langenberg

Für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen hat die Gemeinde Langenberg für das Jahr 2022 wieder Mittel des Landes NRW erhalten. Die Pauschalzuweisung des Landes beträgt, wie in den vergangenen Jahren, 2.500,00 Euro. Für die Denkmalpflege steht somit ein Betrag von max. 5.000,00 Euro zur Verfügung, da die Pauschalzuweisung des Landes von der Gemeinde Langenberg um weitere 2.500,00 Euro aufgestockt wird.

Auf Antrag gewährt die Gemeinde Langenberg entsprechend den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung privater denkmalpflegerischer Maßnahmen, bei entsprechender Verfügbarkeit der Mittel, einen Zuschuss von bis zu 50% der zuschussfähigen Kosten.

Die Mittel dürfen nur für denkmalpflegerische Maßnahmen, die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, verwendet werden (z.B. denkmalgerechte Fenstersanierungen, Aufarbeitung historischer Holztüren, kleinere Fassadenarbeiten oder Malerarbeiten mit denkmalgerechten Materialien, wie etwa natürlichen Farben oder speziellen Techniken). Für diese Maßnahmen muss das Benehmen mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster, hergestellt werden.

Die Denkmalpflegemaßnahmen sind innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchzuführen.

Sollten Sie für dieses Jahr noch  Bau- und Pflegemaßnahmen planen, bitte ich Sie, einen formlosen Antrag mit entsprechender Beschreibung der geplanten Maßnahme einschließlich Fotos und Kostenvoranschlägen einzureichen.

Die Anträge werden bis Ende des Jahres gesammelt. Erst dann erfolgt eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder. Auf diese Weise hat jeder Eigentümer die Chance auf eine Förderung.

Beispiel:

Die förderfähige Maßnahme kostet 1.000,00 €. Der maximale Zuschuss würde hier 500,00 € betragen.

Sofern zum Ende des Jahres die Ausschüttung aller Zuschüsse den maximalen Förderbetrag von 5.000,00 € (je hälftiger Zuschuss Land NRW / Gemeinde Langenberg) nicht übersteigt, würde hier der maximale Zuschuss von 500,00 € ausgezahlt.

Sollten die Zuschüsse den maximalen Förderbetrag in der Summe übersteigen, würde eine anteilige Verteilung erfolgen.

Stand: 06/2022