Rathaus_Lgbg.jpg

Schiedsmann

Schiedsamt

Wie kann das Schiedsamt/die Schiedsstelle ihnen helfen?

Sie haben Ärger und wollen

-          nicht gleich zum Anwalt

-          nicht sofort vor Gericht klagen

-          eine schnelle Erledigung

-          ein kostengünstiges Verfahren

-          eine dauerhafte Lösung

In vielen Fällen kann das Schiedsamt weiterhelfen. In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber sogar vorgeschrieben, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann.

Die ehrenamtlichen Schiedspersonen

-          helfen bei Konfliktlösungen

-          sind unparteiisch

-          sind ganz in ihrer Nähe und auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar

-          sind geschulte Streitschlichter (Mediatoren)

-          sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

-          sind vom Amtsgericht berufen und verpflichtet

 

Zuständigkeit der Schiedspersonen (Beispiele)

z.B.   Nachbarrecht           

-          Einhaltung von Grundstücksgrenzen

-          Bepflanzung

-          Errichtung von Zäunen

-          Beschneiden von Hecken und Bäumen

-          Einwirkung von Lärm, Gerüchen und anderen Immissionen

       z.B.   Privatrecht

-          Geldforderungen aus Verträgen

-          Geldforderungen aus Schadensersatzansprüchen

-          Forderungen aus Verletzung der persönlichen Ehre

       z.B.    Strafrecht

-          Hausfriedensbruch

-          Beleidigung

-          Üble Nachrede

-          Verleumdung

-          Verletzung des Briefgeheimnisses

-          Körperverletzung

-          Bedrohung

-          Sachbeschädigung

-          Rauschtaten (unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)

              KEINE Zuständigkeit bei Familien-, Erb- und Arbeitsrecht und notariellen Angelegenheiten

 

Ablauf einer Schlichtung

Auf ihren schriftlichen oder mündlichen bei der Schiedsperson formulierten Antrag wird eine Schlichtungsverhandlung mit allen Streitparteien durchgeführt.

Neben den Streitparteien

-          dem Veranlasser (Antragsteller)

-          der Gegenseite (Antragsgegner)

kann auch ein Beistand (Familienmitglied, Rechtsanwalt) an dem Gespräch teilnehmen.

Das Schlichtungsergebnis (im Idealfall ein Vergleich) wird von den Parteien gemeinsam erarbeitet und dann von der Schiedsperson protokolliert.

Aus dem Schlichtungsergebnis (Vergleich) kann im Bedarfsfall bei Gericht 30 Jahre lang eine Durchsetzung der Vereinbarungen erreicht werden.

 

Link    BDS Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen   http://www.schiedsamt.de/215.html

Link    NRW Justiz                              https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Schiedsamt/index.php