VPS

Virtuelle Poststelle

Virtuelle Poststelle

Kommunikation im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

Sie können derzeit keine rechtlich verbindlichen Erklärungen wie zum Beispiel Widersprüche, Anträge oder Vertragsunterzeichnungen an die E-Mail-Anschriften der Verwaltung richten.

Die Verwaltung eröffnet mit ihrem Internetauftritt und der Veröffentlichung von E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter keinen elektronischen Zugang im Sinne des Paragraphen 3a Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein Westfalen (VwVfG NRW).

Selbstverständlich können Sie die veröffentlichten E-Mail-Adressen gerne für die nicht formelle Kommunikation benutzen.

Eine Ausnahme bildet jedoch das Verfahren im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG genannt. Für die Verfahrenskommunikation nach der EU-DLR können ab dem 28.12.2009 auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse  an die Verwaltung über eine sogenannte virtuelle Poststelle (VPS) verschlüsselt gesandt werden. Hierbei wird von der VPS als Verschlüsselungssystem "Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME)" unterstützt.

Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist begrenzt.

Innerhalb des Verfahrens nach der EU-DLR kann die rechtlich geforderte Unterschrift durch die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden. Die bei der Verwaltung eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Die Verwaltung kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

* S-Trust
* DATEV eG
* D-Trust
* TeleSec
* TC TrustCenter
* Deutsche Post Com

Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zugelassen werden können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Sollten Sie noch nicht die vorstehend beschriebene Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, greifen Sie bitte -wie bisher- auf die papiergebundene Kommunikation zurück.

Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.

Zur Zeit wird nur das Dateiformat PDF (Adobe Acrobat bis Version 8) unterstützt.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verwaltung zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Verwaltung und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.

 

E-Mail-Kommunikation mit der Gemeinde Langenberg und De-Mail

Elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an die Gemeinde Langenberg erfogt unter der De-Mail-Adresse  und ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Gemeinde Langenberg eröffnet den Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an die Gemeinde Langenberg versandt, so ist zu beachten, dass die Gemeinde nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)Für Bilder
  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Gemeinde Langenberg nicht entgegengenommen.
    Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Gemeinde Langenberg übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
    Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.
    Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.3. Schließen des De-Mail-Postfachs
    Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

    Direkter E-Mail-Kontakt zu Sachbearbeiterinnen und SachbearbeiternDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar.
    Mittels der "normalen" E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können Sie derzeit jedoch keine rechtlich verbindlichen Erklärungen wie zum Beispiel Widersprüche, Anträge oder Vertragsunterzeichnungen an uns richten.
    Die Gemeinde Langenberg bietet mit ihrem Internetauftritt und der Veröffentlichung von E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter keinen elektronischen Zugang im Sinne des Paragraphen 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein Westfalen (VwVfG NRW).
    Selbstverständlich können Sie die veröffentlichten E-Mail-Adressen gerne für die nicht formgebundene Kommunikation benutzen!

öffentliche Schlüssel

  • öffentlicher Schlüssel als .crt-Datei 
    Je nach Betriebssystem können Sie sich mit einem einfachen Klick oder der rechten Maustaste (und dann "Ziel speichern unter") den öffentlichen Schlüssel auf Ihren PC laden.