Denkmalschutz- Denkmalpflege

  • Leistungsbeschreibung

    Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder zerstört werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Kulturgüter und Naturerbe sollen dadurch dauerhaft gesichert werden.
    Aktiver Denkmalschutz verschafft dem Bürger die Möglichkeit zur Wahrnehmung historischer Zeugnisse, die ohne Pflege längst zerfallen wären.

    Der erste Schritt in dem Bemühen um den Erhalt und die sinnvolle Nutzung eines Denkmals ist dessen Eintragung in die Denkmalliste/Unterschutzstellung. Maßgeblich dafür ist Erfüllung der Tatbestände des § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes. Nach Prüfung der Voraussetzungen, ist das Benehmen zur Eintragung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege herzustellen. Abschließend entscheidet der gemeindliche Rat über die Eintragung in die Denkmalliste.

    Mit der Eintragung in die Denkmalliste wird festgestellt, dass die Sache ein Objekt ist, dessen Erhaltung und sachgerechte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt; sie wird hiermit zum Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich Fördergelder zur Restaurierung und Erhaltung der Objekte zur Verfügung.Durch die Gemeinde Langenberg wurde dieser Betrag in den letzten Jahren jeweils aufgestockt. Die Beantragung erfolgt über die Gemeinde Langenberg jeweils im Spätsommer des laufenden Jahres für das folgende Jahr.
    Möglichkeiten bestehen hier in der Einzel- bzw. Pauschalförderung.
    Aufgrund der schwierigen Haushaltslage der vergangenen Jahre sind die Landesförderungen allerdings rückläufig.
    Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (Infos erhalten Sie über das Internetportal
    des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: www.lwl-dlbw.de sowie der Kreis Gütersloh
    sind neben der Gemeinde Langenberg verantwortlich für die Umsetzung des Denkmalrechts vor Ort.

    Kontakt zur LWL-Denkmalpflege:

    LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
    Fürstenbergstraße 15
    48147 Münster
    Tel.: 0251-591 4036
    E-Mail: dlbw@lwl.org 

    Derzeit werden in der gemeindlichen Denkmalliste 30 örtliche Denkmäler geführt,
    darunter sind 16 - zum Teil gut erhaltene - Baudenkmäler.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.