Gewerbe abmelden
Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeabmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Betrieb eingestellt oder aufgegeben wird. Eine Ruhendstellung (z. B. über einen gewissen Zeitraum) ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihren Gewerbesitz in einen anderen Meldebezirk, also in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, so ist das Gewerbe in Langenberg abzumelden und in der Stadtverwaltung/Gewerbestelle der neuen Betriebsstätte wieder anzumelden.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Folgende Möglichkeiten zur Gewerbeabmeldung stehen zur Verfügung:
- vollständig DIGITAL auf der Webseite des Gewerbe-Service-Portal.NRW
- auf dem POSTWEG über das zum Download bereitgestellte Formular als PDF oder
- PERSÖNLICH nach Terminabsprache im Rathaus, Klutenbrinkstraße 5, 33449 Langenberg
- > Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung!
Weiterführende Informationen