Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig:
- Bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Langenberg (beim Umzug in eine andere Gemeinde muss eine Abmeldung in Langenberg und eine Anmeldung bei der Gewerbestelle der Zuzugsgemeinde erfolgen)
- Bei Erweiterung oder Wechsel des Gewerbegegenstandes
- Bei Namensänderung der gewerbetreibenden Person (z.B. wegen Heirat, Umfirmierung einer GmbH)
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 26,00 €. Zweitschriften aus dem Gewerberegister kosten 15,00 €.
Folgende Möglichkeiten zur Gewerbeummeldung stehen zur Verfügung:
- vollständig digital auf der Webseite des Gewerbe-Service-Portal.NRW
- auf dem POSTWEG über das zum Download bereitgestellte Formular als PDF oder
- PERSÖNLICH nach Terminabsprache im Rathaus, Klutenbrinkstraße 5, 33449 Langenberg
- > Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung
Erforderliche Unterlagen
Bei der Ummeldung von Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind (juristischen Personen), fügen Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug bei.
Weiterführende Informationen