Wer kann Schiedsperson werden?
Voraussetzung ist vor allem, dass Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Fähigkeiten für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt geeignet sind. Sie sollten Freude am Umgang mit Menschen haben, gut zuhören können und bereit sein, bei unterschiedlichen Interessen vermittelnd tätig zu werden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben kann Schiedsperson insbesondere nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Grundsätzlich muss die Schiedsperson ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Wahl oder Wiederwahl soll nach Vollendung des 75. Lebensjahres nicht mehr erfolgen.
Sie haben Interesse an einem verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Ehrenamt und möchten dazu beitragen, Konflikte bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu lösen?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Langenberg.
Es reicht ein kurzes Anschreiben mit den üblichen Personalien und einem groben Überblick über den schulischen und beruflichen Werdegang per Mail an Frau Entrup: saskia.entrup@langenberg.de
Für das Engagement im Rahmen dieses Ehrenamtes wird eine kleine Aufwandsentschädigung gewährt.

