Soziale Leistungen im Rathaus

Soziale Leistungen im Rathaus

Soziale Leistungen im Rathaus

Der Fachbereich „Soziales“ bearbeitet folgende Schwerpunkte:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Wohngeld
  • Rentenangelegenheiten
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Pflegeberatung

Gern können Sie sich unten den nachfolgenden Schwerpunkten informieren. In den einzelnen Kategorien sind Informationen zur Leistung als auch Anträge, weiterführende Links zu externen Stellen, sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung enthalten. 

Bei Fragen rund um das Thema "Soziale Leistungen im Rathaus" steht Ihnen unsere Kollegin gern zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung.


  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 

    Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab 65) oder dauerhaft erwerbsgeminderter Personen (ab 18) sicherstellt. Sie ist bedarfsorientiert, wird also nur gezahlt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht.

    Termin buchen im Rathaus:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über folgenden Link gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt 

    Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung.

    Es ist zu gewähren, wenn man seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.

    Termin buchen im Rathaus:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über folgenden Link gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung:

  • Wohngeld

    Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss:


     Mietzuschuss

    • als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung
    • als Bewohner/Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Behinderung


    Lastenzuschuss

    • Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum


    Weitere Informationen: 

    Weitere Informationen dazu Sie unter folgendem Link:  Wohngeld | MHKBD.NRW (Wohngeld)


    Antrag einreichen:

    Den Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können Sie persönlich im Rathaus, per Post oder auch per E-Mail an kim.moellers@langenberg.de einreichen.


    Termin im Rathaus buchen:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung.


    Erforderliche Unterlagen (Allgemein):

    Bitte bringen nach Bestätigung Ihrer Terminanfrage folgende Unterlagen zum Gespräch mit:

    • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
    • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate (auch geringfügige Beschäftigung)
    • ggf. Nachweis über Vermögen
    • ggf. Nachweis Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschussleistungen für die Kinder
    • ggf. Nachweis Trennungsunterhalt

    zusätzlich bei Mietzuschuss (Mietwohnung):

    • Mietvertrag/ Mietbescheinigung
    • Kontoauszug (Nachweis Mietzahlung)

    zusätzlich bei Lastenzuschuss (Eigentum):

    • Eigentumsnachweis
    • Kredite oder Belastungen fürs Eigentum (Jahreskontenauszüge)
    • Grundsteuerbescheid


    Online-Antrag 

    Sie können den Erstantrag für einen Mietzuschuss auch über das Serviceportal "Gemeinsam Online" stellen. Hierfür benötigen Sie eine Konto bei der Bund-ID


  • Rentenangelegenheiten

    Die Rentenstelle ist den Bürgerinnen und Bürgern bei grundsätzlichen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung kostenlos behilflich.

    • Erteilung von Auskünften über die gesetzliche Rentenversicherung
    • Aufnahme von Rentenanträgen
    • Bei Versicherten, deren Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, kann die Anrechnung rentenrechtlicher Zeiten beantragt werden (Kontenklärung) 

    Eine ausführliche Rentenberatung ist bei der Gemeinde Langenberg nicht möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

    Auskünfte zu den einzelnen Renten erhalten Sie auch unter: www.deutsche-rentenversicherung.de  

    Termin im Rathaus buchen:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung. 


    Erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen zu nach Bestätigung Ihrer Terminanfrage folgende Unterlagen zum Gespräch mit:

    Rente beantragen:

    • Rentenauskunft
    • Personalausweis
    • Krankenkassenkarte
    • Bankkarte
    • ggfs. Geburtsurkunden der Kinder
    • ggf. Schwerbehindertenausweis (ab 50% GdB relevant)

    Erwerbsminderungsrente beantragen:

    • Rentenauskunft
    • Personalausweis
    • Krankenkassenkarte
    • Bankkarte
    • ärztliche Unterlagen
    • ggf. Schwerbehindertenausweis (ab 50% GdB relevant)

    Hinterbliebenenrente beantragen:

    • Sterbeurkunde 
    • falls vorhanden beide Rentenbescheide
    • Personalausweis
    • Krankenkassenkarte
    • Bankkarte
    • Steuer-ID (des Hinterbliebenen)

    Rentenberatung/Kontenklärung:

    • aktuelle Rentenauskunft (17-18 Seiten mit Versicherungsverlauf)
  • Schwerbehindertenangelegenheiten

    Für die Bearbeitung der Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Langenberg ist der Kreis Gütersloh zuständig.

    Vordrucke für Erst- oder Änderungsanträge sind allerdings auch im Rathaus der Gemeinde Langenberg erhältlich. Bei der Antragsstellung ist Ihnen Frau Möllers (Zimmer 4, 05248-508/54) gerne behilflich.

    Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist jedoch nicht verlängerungsfähig und muss nach Ablauf grundsätzlich durch den Kreis Gütersloh neu ausgestellt werden. Für jede Neuausstellung beim Kreis Gütersloh wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Themenseite des Kreises Gütersloh.


    Informationen im Internet:


    Weitere Informationen zum Herunterladen:

    Termin buchen im Rathaus:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung. 

  • Pflegeberatung

    Viele Menschen können sich wegen ihres Alters oder infolge einer Erkrankung nicht mehr selbst versorgen und benötigen unterstützende Hilfen. In dieser Situation stellt sich die Frage, welche Angebote der Pflege genutzt werden können und wie deren Finanzierung aussieht.

    Bei diesen Fragen bietet die Gemeinde Langenberg für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine anbieterunabhängige Pflegeberatung an.

    Termin buchen im Rathaus:

    Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung. 


    Weiterführende Informationen:



Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.