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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Hinweise zu Ihrem Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben

Mit dem Jahresbescheid 2025 der Gemeinde Langenberg wird erstmals für Ihr Grundstück auch die Grundsteuer nach neuer Rechtslage festgesetzt.

Die Grundlagen für die nun neu festgesetzte Grundsteuer ab 2025 ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 01.07.2022) zugegangen.

Sollten Sie beim Finanzamt bereits Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wenn diese Bescheide deswegen ggf. noch geändert werden, wird der Fachbereich Finanzen und zentrale Dienste der Gemeinde Langenberg nach Bearbeitung durch das Finanzamt automatisch eine Mitteilung erhalten und die Grundsteuer entsprechend anpassen.

Ein (nochmaliger) Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch gegen diesen Bescheid der Gemeinde Langenberg zur Festsetzung der Grundbesitzabgaben ist deswegen also nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken kann, dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen ist.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet. Die Bescheide wurden aufgrund dieser rechtlichen Änderungen erlassen und beinhalten ab 2025 erstmalig die Ermittlung und Festsetzung der neuen Grundsteuer.

Was ist nun zu tun?

Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Bescheid über Grundbesitzabgaben. Die Zahlung der ausgewiesenen Grundbesitzabgaben ist an die Gemeinde Langenberg zu entrichten.

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  1. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über Grundbesitzabgaben oder zur Zahlung wenden Sie sich bitte mithilfe der auf diesem Bescheid angegebenen Kontaktdaten an die Gemeinde Langenberg.
  2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00-13:00 Uhr an das Finanzamt Wiedenbrück (05242/934-1959).

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt finden Sie auch auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de

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