Die Verwendung von Steinen und Kies in Beeten liegt seit Jahren im Trend. Häufig sieht man jedoch besonders in Vorgärten graue Areale, in denen die Natur überwiegend oder sogar vollständig mit Gestein, oftmals durch scharfkantigen grauen Schotter, ersetzt wurden. Diese sog. „Schottergärten“ sind jedoch weder pflegeleicht noch schön anzusehen. Tatsächlich wirken sie monoton und steril und sehen nach einiger Zeit durch Moosbelag, verwelktes Laub und angesiedelte Unkräuter oft eher verwahrlost aus. Die Reinigung gestaltet sich meist schwieriger als in einem herkömmlichen Beet. Im Sommer heizen sich die Flächen stark auf und erhöhen auch die Umgebungstemperatur, und bei Starkregen kann Wasser nur schlecht oder gar nicht im Boden versickern. Schottergärten bringen mehr Nachteile als Vorteile und aus ökologischer Sicht sind sie völlig wertlos.
Hinzu kommt, dass solche Schottergärten gemäß der Landesbauordnung NRW bereits seit einigen Jahren unzulässig sind. Ab dem 01. Januar 2024 wurde der entsprechende Paragraph noch einmal konkretisiert (Auszug BauO NRW v. 01.01.2024): „Die nicht überbauten Flächen von Grundstücken sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen sowie zu begrünen oder zu bepflanzen. Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen stellen keine zulässige Verwendung dar.“ Diese Aussage impliziert auch, dass Pflanzen wie ein einzelner Buchsbaum oder eine Konifere o.ä. keine ausreichende Begrünung im Sinne des Gesetzes darstellen. Ein Bestandsschutz für Schottergärten gibt es prinzipiell nicht, da das Begrünungsgebot in NRW bereits seit dem Jahr 2000 besteht.
Die reizlosen „Schottergärten“ sollten demnach wieder in naturnahe Grünbereiche zurück verwandelt werden, damit Regenwasser versickern kann, die Temperaturen im Rahmen bleiben und die Pflanzen Nahrung und Lebensraum für wichtige Insekten und Kleintiere bieten. Nicht zuletzt bietet eine naturnahe Gestaltung dem Auge auch einen abwechslungsreichen und schönen Anblick.
Die Gemeinde Langenberg unterstützt den Rückbau von Schottergärten mit dem Wettbewerb „BUNT statt GRAU“, bei dem es Geldpreise für eine gelungene Umgestaltung zu gewinnen gibt. Dem Gewinner winken 1300 Euro, weitere Preise gibt es für den zweiten bis zehnten Preis, siehe auch das Infoblatt zum Wettbewerb.
Weitere Informationen zum Wettbewerb „BUNT statt GRAU“ auf den Seiten der Gemeinde oder bei der Klimaschutzmanagerin.