Ordnungsamt

  • Leistungsbeschreibung

    Dieser umfassende Aufgabenbereich wird durch das Ordnungsamt wahrgenommen.
    Die wesentlichen Fachgebiete lassen sich wie folgt zusammen fassen:

    • Gewerbe und Gaststätten
    • Durchführung des Landeshundegesetzes
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetzes
    • Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
    • Genehmigung von Veranstaltungen
    • Organisation der jährlichen Kirmes
    • Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
    • Tierseuchen 
    • Maßnahmen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

    Bei ihren Tätigkeiten arbeiten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes regelmäßig mit anderen Behörden und der Polizei zusammen.So wurde vor einigen Jahren eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt geschlossen, die die gegenseitige Unterstützung bei einer Vielzahl von Einsätzen zum Inhalt hat. Es finden regelmäßig Bürgersprechstunden statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in vertraulichen Einzelgesprächen ihre Sorgen und Nöte vorzutragen.

    Bei dringenden und unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses der diensthabende Mitarbeitenden unter der Nummer der Polizei erreicht werden.

    Die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg finden Sie auf unserer Homepage www.langenberg.de unter der Rubrik "Politik in Langenberg" / Ortsrecht. Hier gelangen Sie direkt zur passenden Verordnung: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    2. Farben umkehren

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