In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über verschmutzte Gehwege und öffentliche Rasenflächen. Insbesondere auf dem Friedhof Langenberg und im Bereich des Körner-Parkplatzes hat die Verschmutzung durch Hundekot in den letzten Wochen enorm zugenommen.
Nach § 5 Abs. 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass ihr Hund die Straßen und Anlagen der Gemeinde nicht beschmutzt; dennoch auftretende Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld geahndet werden.