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Grenzpunkt Nr. 60

Grenzpunkt Nr. 60

Der Grenzverlauf zwischen dem Amt Reckenberg und der Grafschaft Rietberg

An dieser Grenze kam es häufig zu Grenzstreitigkeiten, da der Graf von Rietberg immer weiter auf Reckenberger Gebiet vordrängte. So gehörten das Gut Geissel, die Höfe Undernhorst, Igelhorst und andere Erbkotten in Bokel einst zu Langenberg. In den Grenzverträgen von 1774 zwischen dem osnabrückischen Amt Reckenberg und der Grafschaft Rietberg wurde die gemeinsame Grenze endgültig festgelegt. Beginnend im Norden an der Grenze zur Grafschaft Ravensberg wurden bis zur Grenze mit dem Fürstbistum Münster im Süden 60 Grenzsteine gesetzt. Die Grenzgemeinden waren (bis zur kommunalen Neuordnung 1969) auf Reckenberger Seite Friedrichsdorf, Avenwedde, Spexard, Lintel, Batenhorst und Langenberg. Die obige Grenzkarte von 1774 zeigt den Verlauf der Grenze zu Langenberg mit den Grenzsteinen 45 bis 60.

Auf der Langenberger Seite sind von den damals gesetzten 16 Steinen nur noch 6 Steine mehr oder weniger gut erhalten und stehen auch nicht mehr alle auf den originalen Standorten. Die übrigen sind im Laufe der Jahre zerstört worden oder auf andere Weise „verschwunden“. Erhalten sind die Grenzsteine Nr. 47 (in einem Waldstück am Eschweg), Nr. 48 (an einer Eiche nördlich der Bokeler Straße bei Grondorf), Nr. 54 und Nr. 57 (aufbewahrt auf Gut Geissel), Nr. 58 (neu aufgestellt an der Rietberger Straße bei Hollenbeck) und der Dreieckstein Nr. 60.

Bei dem Dreieckstein an dem historischen Grenzpunkt Nr. 60 handelt es sich um einen denkmalgeschützten historischen Grenzstein von 1774 im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin der Fläche ist die Gemeinde Langenberg. Der Stein wurde jetzt auf Betreiben des Heimatvereins Langenberg wieder an der alten historischen Grenze aufgestellt. Er markiert den Grenzpunkt, wo drei Herrschaftsgebiete aufeinandertrafen: das zum Bistum Osnabrück gehörige Amt Reckenberg, die Grafschaft Rietberg und das Fürstbistum Münster.

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