Ordnungsamt

  • Leistungsbeschreibung

    Dieser umfassende Aufgabenbereich wird durch das Ordnungsamt wahrgenommen.
    Die wesentlichen Fachgebiete lassen sich wie folgt zusammen fassen:

    • Gewerbe und Gaststätten
    • Durchführung des Landeshundegesetzes
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetzes
    • Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
    • Genehmigung von Veranstaltungen
    • Organisation der jährlichen Kirmes
    • Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
    • Tierseuchen 
    • Maßnahmen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

    Bei ihren Tätigkeiteb arbeiten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes regelmäßig mit anderen Behörden und der Polizei zusammen.So wurde vor eingen Jahren eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt geschlossen, die die gegenseitige Unterstützung bei einer Vielzahl von Einsätzen zum Inhalt hat. Es finden regelmäßig Bürgersprechstunden statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in vertraulichen Einzelgesprächen ihre Sorgen und Nöte vorzutragen.

    Bei dringenden und unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses der diensthabende Mitarbeiter unter der Nummer der Polizei erreicht werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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