Europawahl 2024
Im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum 10. Europäische Parlament statt. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024 (BGBl. I S. 213)
Für die Europawahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht. Jeder Wähler hat eine Stimme. Wahlvorschläge können entweder für ein Bundesland (Landesliste) oder als gemeinsame Liste für alle Länder (Bundesliste) beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Die innerparteilichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen können seit dem 1. Januar 2023 und die Wahlen der Bewerber seit dem 1. April 2023 durchgeführt werden.
Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen können. Das Wahlalter für die Europawahlen wurde gemäß Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11. Januar 2023 von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Für die Bewerber wurde die Altersgrenze nicht gesenkt, diese müssen nach wie vor 18 Jahre alt sein.
Wie wählt man eigentlich?
Hier finden Sie Infos in leichter Sprache "Wissen, wie man wählt.
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Hier finden Sie ein kurzes Video zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland.
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl
Ab dem 29.04.2024 besteht die Möglichkeit eine Onlinewahlscheinantrag zu stellen:
OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein (infokom-gt.de)